Landesverfassung nrw petition Der Petitionsausschuß ist berechtigt, den Petenten und beteiligte Personen anzuhören. Nach näherer Bestimmung der Geschäftsordnung kann der Petitionsausschuß. 1 Der Petitionsausschuss · Ausschussmitglieder · Meldungen und Berichte · Sitzungen des Petitionsausschusses und Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger. 2 Der Petitionsausschuss ist berechtigt, den Petenten und beteiligte Personen anzuhören. Nach näherer Bestimmung der Geschäftsordnung kann der Petitionsausschuss. 3 Landesverfassung Nordrhein-Westfalen. Grundlagen des Landes, Grundrechte und Gemeinschaftsleben sowie Organe und Aufgaben des Landes. „In Verantwortung vor Gott. 4 Sitzungen des Petitionsausschusses und Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger. Überblick zu Terminen im Landtag und vor Ort in Nordrhein-Westfalen. Mehr. 5 Juni (GV. NRW. S. ), in Kraft getreten am 1. Juli ; Gesetz vom Oktober (GV. NRW. S. ), in Kraft getreten am 5. November und am 1. Juli ; Gesetz vom April (GV. NRW. S. ), in Kraft getreten am April ; Gesetz vom Juni (GV. NRW. S. ), in Kraft getreten am Juli 6 Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Beschwerde an den Ausschuss wenden. Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen. Für die Formulierung gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen. 7 Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Eingangsbestätigung. Eine von Ihnen unterschriebene Fassung der Petition wird nicht benötigt; die Online-Petition genügt. Sie haben die Möglichkeit, die Petition für Ihre Unterlagen auszudrucken oder abzuspeichern. Dazu brauchen Sie lediglich den Befehl [weiter zur Druckversion] auszuführen. 8 Das Petitions-Grundrecht ist in Grundgesetz und Art. 41a der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankert. Der Petitionsausschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse nach dem Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes, um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf. 9 Der Petitionsausschuss kann sich mit allen Anliegen befassen, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern und Behörden des Landes beziehen. Dies sind unter anderem Ministerien, Bezirksregierungen, die Gemeinden, Kreise, Städte, die Finanzämter, die Rentenversicherung, die Polizei und die Schulen des Landes. art 78 landesverfassung nrw 10 Die Landes-Verfassung hat 3 Teile. Das steht im ersten Teil: Hier geht es um Petition ist ein lateinisches Wort. Petition heißt: Einen Brief mit einer. 11 petitionsausschuss nrw mitglieder 12